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Steuerrecht | Seminarkosten für Börsengeschäfte und Persönlichkeitsbildung keine vorweggenommenen Betriebsausgaben
Ein Steuerpflichtiger, der selbständiger IT-Berater werden will, kann Kosten für Seminare, die sich mit dem schnellen Erwerb von Reichtum durch Börsengeschäfte und der inneren Stärkung des Teilnehmers beschäftigen, nicht als vorweggenommene Betriebsausgaben absetzen.
Der [i]Seminare zur Persönlichkeitsentwicklung und zum schnellen Reichtum Kläger war bis 2014 als angestellter Ingenieur tätig und wurde arbeitslos. Er besuchte in der Folgezeit unzählige Seminare, deren Themen u. a. „Never work again“, „Enlightened Warrior“ oder „Millionaire Mind Intensive“ lauteten. Er machte noch für 2014 Seminarkosten i. H. von ca. 22.000 € geltend, allerdings vergeblich. Das FG verneinte nämlich zum einen den Entschluss zur Tätigkeit eines IT-Beraters bereits im Jahr 2014, da dieser Entschluss erst mit der Abgabe der berichtigten Anlage G im Jahr 2016 ...