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Umsatzsteuer | Erhöhte Gebühren für das Parken unterliegen der Umsatzsteuer
Die Kontrollgebühr, die ein Parkplatzbetreiber von den Nutzern deshalb erhält, weil diese unberechtigt oder fehlerhaft geparkt haben, unterliegt der Umsatzsteuer. Denn die Kontrollgebühr stellt eine Gegenleistung des Autofahrers für die vorschriftswidrige Nutzung des Parkplatzes dar.
Nach dem EuGH besteht zwischen der Überlassung des Parkplatzes und der Kontrollgebühr ein unmittelbarer Zusammenhang, der es rechtfertigt, die Kontrollgebühr als Entgelt i. S. von Art. 2 Abs. 1 Buchst. c MwStSystRL anzusehen.
Im [i]Kontrollgebühr entstand bei Überschreitung der zulässigen ParkdauerStreitfall ging es um den dänischen Ableger des Parkplatzbetreibers Apcoa, der in Dänemark Parkplätze verwaltete. Für den Fall, dass die Autofahrer über die bezahlte Parkzeit hinaus oder aber auf nicht zugelassenen Flächen parkten, war Apcoa nach den Vertragsbedingungen berechtigt, eine Kontrollgebühr von umgerechne...