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NWB Nr. 8 vom Seite 558

Kommission verlangt von Deutschland europarechtskonforme Berufsregelungen

Die Europäische Kommission hat im Dezember 2021 gegen 18 Mitgliedstaaten, darunter auch Deutschland, Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Diese Staaten haben die EU-Vorschriften zur Bewertung der Verhältnismäßigkeit neuer Berufsreglementierungen i. E. nicht ordnungsgemäß umgesetzt (vgl. EU-Kommission, PM v. ). Bereits im Juli 2021 hatte die Kommission aktualisierte Reformempfehlungen zur Regulierung von sieben Unternehmensdienstleistungen (u. a. Rechtsanwälte, Buchprüfer und Patentanwälte) vorgelegt, um Möglichkeiten für eine Reform der derzeit geltenden nationalen Berufsreglementierungen zu ermitteln.

[i]Verschiedene UmsetzungsdefiziteDer Pressemitteilung der Kommission lässt sich nicht entnehmen, welche Umsetzungsdefizite Deutschland und den anderen Mitgliedstaaten im Einzelnen vorgeworfen werden. Zusammengefasst werden aber folgende Probleme festgestellt: Verschiedenste – z. B. von Berufsverbänden – erlassene Reglementierungen seien nicht ausreichend berücksichtigt worden; die Kriterien der Verhältnismäßigkeitsprüfung, etwa im Hinblick darauf, ob die neue Reglementierung angesichts bereits bestehender Vorschriften überhaupt notwendig ist, seien nicht korrekt umgesetzt worden;...

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