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Körperschaftsteuer; | Darlehensforderungen zwischen Unterstützungskasse und Trägerunternehmen (§ 5 KStG)
Dem sind folgende Leitsätze vorangestellt: (1) Eine Unterstützungskasse ist nicht mehr von der KSt befreit, wenn sie ihrem Trägerunternehmen ein Darlehen zu einem unangemessen niedrigen Zins gewährt. (2) Wurde die Darlehensforderung der Unterstützungskasse zugewendet, beruht sie also nicht auf Leistungen der Kasse an das Trägerunternehmen, dann ist die Unverzinslichkeit oder unangemessen niedrige Verzinsung der Forderung für die Steuerbefreiung unschädlich, solange die Unterstützungskasse aus rechtlichen Gründen gehindert ist, eine angemessene Verzinsung durchzusetzen. (3) Ob die Verzinsung einer Darlehensforderung angemessen ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.