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Fortführung eines freiberuflichen Ingenieurbüros durch teilweise berufsfremde Miterben
Im Urt. v. hat sich der BFH mit mehreren einkommensteuerrechtlichen Fragen befaßt, die sich aus der Fortführung eines freiberuflichen Ingenieurbüros durch eine teilweise aus Berufsfremden bestehende Erbengemeinschaft und ferner daraus ergaben, daß die Erbengemeinschaft den Betrieb an eine von einem Miterben beherrschte GmbH verpachtete.
1. Der Entscheidung VIII R 13/93 lag folgender Sachverhalt zugrunde:
Eine Erbengemeinschaft führte das von dem am verstorbenen Erblasser betriebene Ingenieurbüro fort. Der Miterbe A (ein Sohn des Erblassers) war Dipl.-Ing., die beiden anderen Miterben (die Ehefrau und ein anderer Sohn des Erblassers) waren berufsfremde Personen. Ab verpachtete die Erbengemeinschaft das Ingenieurbüro mit dem gesamten Anlagevermögen nebst Kunden- und Lieferantenkartei sowie sämtlichen geschäftlichen Unterlagen an eine GmbH, deren alleiniger Gesellschafter zunächst der Miterbe A war. Am schlossen die Miterben einen notariellen Auseinandersetzungsvertrag mit dem Inhalt, daß ein Miterbe seinen Erbanteil auf den Miterben A übertrug und der andere Miterbe - die Ehefrau des Erblassers - auf Auseinandersetzungsansprüche verzichtete.
2. Der...