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Mehrfachbeschäftigung bei einem Arbeitgeber
Übt ein Arbeitnehmer bei demselben Arbeitgeber gleichzeitig mehrere Beschäftigungen aus, liegt unabhängig von der arbeitsvertraglichen Gestaltung sozialversicherungsrechtlich ein einheitliches Beschäftigungsverhältnis vor. Fraglich ist oft jedoch, wann von demselben Arbeitgeber auszugehen ist? In der betrieblichen Praxis wird häufig darüber nachgedacht, den eigenen sozialversicherungspflichtig beschäftigten Mitarbeitern – z. B. über einen weiteren Minijob – zusätzliches Entgelt zukommen zu lassen. Aber: Wann ist eine solche Mehrfachbeschäftigung im sozialversicherungsrechtlichen Sinne nicht zu beanstanden und wann tappen Arbeitgeber in eine Beitragsfalle?
Arbeitgeber sollten mehrfache Beschäftigungsverhältnisse nicht auf die leichte Schulter nehmen. Das Entdeckungsrisiko ist groß und fehlerhafte Lohnabrechnungen werden dementsprechend schnell und oft beanstandet. Im Zweifel sollten Arbeitgeber öfter bei tagesaktuellen Problemen zu versicherungs- und beitragsrechtlichen Fragen schriftlich an die zuständigen Einzugsstellen herantreten.
Schriftliche Auskünfte der Einzugsstellen bedeuten für die Arbeitgeber auch Vertrauensschutz – anders als...