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Interessengegensätze bei der Dauertestamentsvollstreckung über Gesellschaftsanteile
Problematik, Handlungsspielraum und Risiken in der Praxis
Die Dauertestamentsvollstreckung über Gesellschaftsanteile stellt eine besonders herausfordernde Aufgabe für den Testamentsvollstrecker dar. Dieser muss bei der Fassung von Gesellschafterbeschlüssen unternehmerische Entscheidungen treffen, im Rahmen derer er nicht selten die Interessen des Unternehmens und der Erben gegeneinander abzuwägen hat. In Vorbereitung dieser Entscheidungen hat er den Willen des Erblassers zu erforschen, der sich in erster Linie aus dem Testament, aber ergänzend auch aus anderen Dokumenten oder Aussagen ergeben kann. Der nachfolgende Beitrag erläutert den Handlungsspielraum des Testamentsvollstreckers und stellt anschließend Grundsätze für die testamentarische Gestaltung einer Dauertestamentsvollstreckung über Gesellschaftsanteile vor.
Der Testamentsvollstrecker schuldet gemäß § 2216 Abs. 1 BGB eine sogenannte „ordnungsmäßige Nachlassverwaltung“. Was darunter zu verstehen ist, bestimmt sich nach den Gegebenheiten des Einzelfalls und den allgemeinen Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, aber insbesondere auch nach dem Willen des Erblassers. Der Testamentsvollstrecker hat daher die letztwillige Verfügung auszulegen und den Will...