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Steuern mobil Nr. 4 vom

Track 32 | Erlass von Säumniszuschlägen: Was die Pünktlichkeit angeht, ist eine Gesamtschau maßgeblich

Ob eine natürliche oder juristische Person als pünktlicher oder nicht pünktlicher Steuerzahler zu betrachten ist, beurteilt sich nach einem aktuellen Urteil des FG Hamburg nicht anhand einer einzelnen Steuerart, sondern ist in einer Gesamtschau zu prüfen. Dabei sind alle für das Verhältnis zwischen dem Steuerzahler und der Finanz- bzw. Zollverwaltung relevanten Umstände heranzuziehen.

Eine steuerzahlerfreundliche Sichtweise des FG Hamburg dürfte in nicht wenigen Fällen einen vollständigen Erlass von Säumniszuschlägen ermöglichen. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Die Finanzrichter aus der Hansestadt hatten zwar keine Revision zugelassen. Das hat die Finanzverwaltung aber nicht akzeptiert und Beschwerde eingelegt. Über diese muss der VII. Senat des BFH befinden.

Das Finanzgericht hat entschieden: Ob eine natürliche oder juristische Person als pünktlicher oder nicht pünktlicher Steuerzahler zu betrachten ist, beurteilt sich nicht anhand einer einzelnen Steuerart, sondern ist in einer Gesamtschau zu prüfen. Dabei sind alle für das Verhältnis zwischen dem Steuerzahler und der Finanz- bzw. der Zollverwaltung relevanten Umstände heranzuzieh...

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