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Track 30 | Privates Veräußerungsgeschäft: Vorsicht Falle bei der unentgeltlichen Überlassung an studierende Kinder
Eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken liegt laut BMF vor, wenn eine Wohnung einem Kind, für das Anspruch auf Kindergeld bzw. -freibetrag besteht, unentgeltlich zu Wohnzwecken überlassen wird. Das ermöglicht eine steuerfreie Veräußerung vor Ablauf der zehnjährigen sog. Spekulationsfrist. Hat das Kind jedoch bei dem Verkauf das 25. Lebensjahr vollendet und wird es steuerlich nicht mehr berücksichtigt, ist der Gewinn laut FG Niedersachsen auch bei einer Unterhaltspflicht zu versteuern.
Eine spannende Frage zu privaten Veräußerungsgeschäften mit Immobilien muss der IX. Senat des BFH beantworten.
Stellen Sie sich bitte folgenden Sachverhalt vor: Eltern kaufen für ihre studierende Tochter ein Appartement am Studienort in Berlin. Nach sechs Jahren hat die Tochter ihr Studium beendet und zieht nach Leipzig, wo sie einen Job gefunden hat. Die Eltern verkaufen das Appartement. Da die Immobilienpreise in Berlin kräftig gestiegen sind, machen sie einen satten Veräußerungsgewinn. Sie gehen davon aus, dass dieser nicht versteuert werden muss, weil die Nutzung des Appartements durch die Tochter als Selbstnutzung anzusehen ist.
Tatsächlich gibt es für diese Fälle eine ...