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Steuern mobil Nr. 4 vom

Track 23 | Verpflegungsmehraufwand: Unterschiedliche Beurteilung bei Steuer und Sozialversicherung beachten

Für die Beitragsfreiheit von Mehraufwendungen für Verpflegung in der Sozialversicherung ist es erforderlich, dass diese zusätzlich zum Arbeitsentgelt erstattet werden. Das ist nach einem aktuellen Urteil des LSG München zu verneinen, wenn nach dem Arbeitsvertrag die Spesen vom vereinbarten Gehalt abgezogen werden. Allein die Steuerfreiheit der Einnahmen nach § 3 Nr. 16 EStG führt nicht zur Sozialversicherungsfreiheit.

Zum Abschluss unserer Rubrik „Aktuelle Urteile” haben wir noch eine Entscheidung zur Sozialversicherung ausgewählt. Was die steuerfreie Zahlung von Verpflegungspauschalen angeht, gibt es eine Falle, die Sie kennen sollten.

Als Steuerberater ist man schnell geneigt, bei der Steuerfreiheit von Leistungen den Satzbestandteil ”und sozialversicherungsfrei” hinzuzufügen. Also etwa „Der Arbeitgeber darf Spesen bis zu 14 € arbeitstäglich steuer- und sozialversicherungsfrei zahlen, wenn der Arbeitnehmer länger als acht Stunden von seiner Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte entfernt ist.” Doch die Regel „Steuerfreiheit gleich Beitragsfreiheit” enthält mehr Ausnahmen als manche zunächst denken.

Diese Erfahrung musste kürzlich auch eine Spedition in einem B...

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