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OFD Hannover, - S 2113 - 8 - StH 225 S 2113 - 23 - StO 221

§ 18 EStG Betriebsausgabenpauschale für Tagespflege

1. Allgemeines

Die Betriebsausgabenpauschale ist für jedes einzelne Betreuungsverhältnis gesondert zu ermitteln. Dabei darf die einzelne Betriebsausgabenpauschale die monatlichen Einnahmen aus dem jeweiligen Betreuungsverhältnis nicht übersteigen.

Erklärt die Betreuungsperson die Einnahmen aus den einzelnen Betreuungsverhältnissen jeweils in einer Jahressumme, kann aus Vereinfachungsgründen von Rückfragen hinsichtlich der monatlichen Höhe der Betreuungsentgelte abgesehen werden, wenn nicht bereits aus anderen Gründen eine Rückfrage erforderlich ist.

2. Höhe der Betriebsausgabenpauschale

Die Höhe der Betriebsausgabenpauschale bittet die OFD der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:


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Betreuung des Kindes
Der Betreuungsperson entstehen nur unbedeutende Sachaufwen-dungen
Erhöhter Aufwand durch eine oder mehrere Mahlzeiten (z. B. Frühstück und Mittagessen)
bis 4 Std./Tag
  90,-- DM/Monat
  46,-- EUR/Monat
350,-- DM/Monat
179,-- EUR/Monat
über 4 Std./Tag
bis 6 Std./Tag
120,-- DM/Monat
  62,-- EUR/Monat
450,-- DM/Monat
230,-- EUR/Monat
über 6 Std./Tag
150,-- DM/Monat
  77,-- EUR/Monat
480,-- DM/Monat
246,-- EUR/Monat

Beispiel

Eine Tagesmutter betreut:


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Kind A 4 Std./Tag, Mittagessen, Entgelt
150,-- EUR/Monat
Kind B 6 Std./Tag, Frühstück und Mittagessen, Entgelt
235,-- EUR/Monat
Kind C 8 Std./Tag, Frühstück und Mittagessen, Entgelt
275,-- EUR/Monat

Lösung

Gesamtentgelt (150,-- EUR + 235,-- EUR + 275,-- EUR) = 660,-- EUR

Ausgaben


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Kind A: Pauschale (höchstens Entgelt)
./.
150,-- EUR
Kind B: Pauschale
./.
230,-- EUR
Kind C: Pauschale
./.
246,-- EUR
Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben (Gewinn)
34,-- EUR

3. Gewährung der Betriebsausgabenpauschale in Urlaubszeiten

Im Hinblick auf die zulässige Pauschalierung der Betriebsausgaben ist eine Prüfung, ob in Urlaubszeiten der Betreuungsperson oder der betreuten Kinder betriebliche Aufwendungen in unveränderter Höhe entstanden sind, nicht geboten, wenn Betreuungsentgelt auch für die Urlaubszeit gezahlt wird. In diesen Fällen können die in Betracht kommenden Betriebsausgabenpauschalen, ggf. begrenzt auf die Höhe der monatlichen Einnahmen aus dem jeweiligen Betreuungsverhältnis, anerkannt werden. Wird während Urlaubszeiten für volle Kalendermonate kein Entgelt gezahlt, so sind etwaige Betriebsausgaben für diese Zeit im Einzelnen nachzuweisen oder glaubhaft zu machen.

OFD Hannover, v. - S 2113 - 8 - StH 225 S 2113 - 23 - StO 221

Fundstelle(n):
TAAAA-81398