§ 18 EStG Betriebsausgabenpauschale für Tagespflege
1. Allgemeines
Die Betriebsausgabenpauschale ist für jedes einzelne Betreuungsverhältnis gesondert zu ermitteln. Dabei darf die einzelne Betriebsausgabenpauschale die monatlichen Einnahmen aus dem jeweiligen Betreuungsverhältnis nicht übersteigen.
Erklärt die Betreuungsperson die Einnahmen aus den einzelnen Betreuungsverhältnissen jeweils in einer Jahressumme, kann aus Vereinfachungsgründen von Rückfragen hinsichtlich der monatlichen Höhe der Betreuungsentgelte abgesehen werden, wenn nicht bereits aus anderen Gründen eine Rückfrage erforderlich ist.
2. Höhe der Betriebsausgabenpauschale
Die Höhe der Betriebsausgabenpauschale bittet die OFD der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:
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Betreuung des Kindes | Der Betreuungsperson entstehen nur unbedeutende Sachaufwen-dungen | Erhöhter Aufwand durch eine oder mehrere Mahlzeiten (z. B. Frühstück und Mittagessen) |
bis 4 Std./Tag | 90,-- DM/Monat 46,-- EUR/Monat | 350,-- DM/Monat 179,-- EUR/Monat |
über 4 Std./Tag bis 6 Std./Tag | 120,-- DM/Monat 62,-- EUR/Monat | 450,-- DM/Monat 230,-- EUR/Monat |
über 6 Std./Tag | 150,-- DM/Monat 77,-- EUR/Monat | 480,-- DM/Monat 246,-- EUR/Monat |
Eine Tagesmutter betreut:
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Kind A 4 Std./Tag, Mittagessen, Entgelt | 150,-- EUR/Monat | |
Kind B 6 Std./Tag, Frühstück und Mittagessen, Entgelt | 235,-- EUR/Monat | |
Kind C 8 Std./Tag, Frühstück und Mittagessen, Entgelt | 275,-- EUR/Monat |
Lösung
Gesamtentgelt (150,-- EUR + 235,-- EUR + 275,-- EUR) = 660,-- EUR
Ausgaben
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Kind A: Pauschale (höchstens Entgelt) | ./. | 150,-- EUR | |
Kind B: Pauschale | ./. | 230,-- EUR | |
Kind C: Pauschale | ./. | 246,-- EUR | |
Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben (Gewinn) | 34,-- EUR |
3. Gewährung der Betriebsausgabenpauschale in Urlaubszeiten
Im Hinblick auf die zulässige Pauschalierung der Betriebsausgaben ist eine Prüfung, ob in Urlaubszeiten der Betreuungsperson oder der betreuten Kinder betriebliche Aufwendungen in unveränderter Höhe entstanden sind, nicht geboten, wenn Betreuungsentgelt auch für die Urlaubszeit gezahlt wird. In diesen Fällen können die in Betracht kommenden Betriebsausgabenpauschalen, ggf. begrenzt auf die Höhe der monatlichen Einnahmen aus dem jeweiligen Betreuungsverhältnis, anerkannt werden. Wird während Urlaubszeiten für volle Kalendermonate kein Entgelt gezahlt, so sind etwaige Betriebsausgaben für diese Zeit im Einzelnen nachzuweisen oder glaubhaft zu machen.
OFD
Hannover, v. - S
2113 - 8 - StH 225 S 2113
- 23 - StO 221
Fundstelle(n):
TAAAA-81398