Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
LSG Niedersachsen-Bremen Urteil v. - 4 KR 506/19

Gesetze: § 2 Abs 1 S 3 SGB V; § 12 Abs 1 SGB V; § 27 Abs 1 S 2 Nr 5 SGB V; § 39 Abs 1 SGB V; § 109 Abs 4 S 3 SGB V; § 7 Abs 1 S 1 Nr 1 KHEntgG; § 9 Abs 1 S 1 Nr 1 KHEntgG; § 17b KHG; FPVBG 2010; § 13 Abs 3 TPG

Leitsatz

Leitsatz:

Medizinisch Leistungen waren von der Krankenkasse auch zu vergüten, obwohl falsche Daten an die Vergabestelle für Organtransplantationen (Eurotransplant) übermittelt worden waren. Die Falschangaben bezogen sich lediglich auf das Ausmaß der Dringlichkeit und nicht auf das Erfordernis der Transplantation als solche, die im Einzelfall medizinisch erforderlich war und nach den Regeln der ärztlichen Kunst erbracht wurde.

Fundstelle(n):
XAAAI-04744

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil v. 18.01.2022 - 4 KR 506/19

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen