Sanierungsförderung | Förderung zur energieeffizienten Sanierung von Gebäuden startet ab erneut (BMWi)
Ab dem können wieder neue Anträge bei der KfW für Sanierungsmaßnahmen gestellt werden. Die Sanierungsförderung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) startet damit wieder. Die Förderbedingungen für Sanierungsmaßnahmen bleiben unverändert. Hierauf weist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWi) aktuell hin.
Hierzu führt das BMWi weiter aus:
Die KfW hatte in einem ersten Schritt bereits begonnen alle förderfähigen Altanträge zu bearbeiten, die bis zum vorläufigen Antragsstopp am , 24:00 Uhr eingegangen waren. Diese Anträge werden von der KfW zeitnah nach den bisherigen Programmkriterien geprüft und – bei Förderfähigkeit – genehmigt. In einem zweiten Schritt kann ab morgen auch die Sanierungsförderung wieder starten.
Zur neu aufzusetzenden EH40-Neubauförderung laufen derzeit intensive Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung.
In der 7. Kalenderwoche hatte die Bundesregierung zusammen mit dem Haushaltsausschuss des Bundestages neue Mittel für die BEG von rd. 9,5 Mrd. € bereitgestellt, die zur Abarbeitung der bis , 24:00 Uhr gestellten Altanträge, zur Wiederaufnahme der Sanierungsförderung und zur Neuauflage der EH40 Neubauförderung bestimmt sind und die Finanzierung bis zur Verabschiedung des regulären Haushaltes sichern.
Quelle: BMWi, Pressemitteilung v. (il)
Fundstelle(n):
NWB AAAAI-04636