BFH - IV R 21/21 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: GewStG § 33 Abs 1 S 1, GewStG § 33 Abs 2, GewStG § 30, GewStG § 28
Rechtsfrage
Kann die BFH-Rechtsprechung zum Vorliegen einer einheitlichen mehrgemeindlichen Betriebsstätte bei Elektrizitätsunternehmen auf die Gewerbesteuerzerlegung bei Pipelineunternehmen übertragen werden? Schließt die Tätigkeit der Mitarbeiter der Verwaltungszentrale auch für Pipelines anderer Unternehmen den engen organisatorischen, wirtschaftlichen und technischen Zusammenhang zwischen dem Verwaltungsgebäude und dem eigenen Rohrleitungsnetz aus?
Betriebsstätte; Einheitlichkeit; Gewerbesteuerzerlegung; Leitungsnetz
Fundstelle(n):
DStRE 2024 S. 1111 Nr. 18
StuB-Bilanzreport Nr. 18/2024 S. 724
KAAAI-04611