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FG München Urteil v. - 7 K 1435/15

Gesetze: AEUV Art. 63 Abs. 1, AEUV Art. 64 Abs. 1, AEUV Art. 65, KStG § 21a Abs. 1, KStG § 32 Abs. 1 Nr. 2, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. e, EStG § 43 Abs. 1, EStG § 43 Abs. 4, EStG § 43a Abs. 1 Nr. 1, EStG § 44a Abs. 9, EStG § 50d, HGB § 341f Abs. 1 S. 1

Unionsrechtskonformität der Belastung ausländischer Pensionsfonds, die Dividenden von inländischen Kapitalgesellschaften beziehen, mit Kapitalertragsteuer (Nachfolgeentscheidung zu dem aufgrund des Vorabentscheidungsersuchen des , EFG 2017 S. 1963, ergangenen Urteils, EUGH, Urteil v. , C-641/17

Leitsatz

Ein ausländischer Pensionsfonds (hier: Common Law Trust kanadischen Rechts, Streitjahre 2007 bis 2010) hat keinen Anspruch auf Entlastung vom Abzug der Kapitalertragsteuer auf die ihm zugeflossenen Dividenden aus inländischen Streubesitzbeteiligungen wegen Verletzung der Kapitalverkehrsfreiheit nach den Grundsätzen des , wenn er in seinen Bilanzen keine gewinnmindernden Rückstellungen für die Altersversorgung bildet, sondern lediglich in den Erläuterungen zum Jahresabschluss die versicherungsmathematisch berechnete Höhe der Pensionsverpflichtungen zum Bilanzstichtag ausweist und deswegen mit einem deutschen Pensionsfonds nicht vergleichbar ist (Anschluss an EUGH, Urteil v. , C-641/17).

Fundstelle(n):
GmbH-StB 2022 S. 218 Nr. 7
VAAAI-04561

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FG München, Urteil v. 06.12.2021 - 7 K 1435/15

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