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Erdarbeiten als Gebäudeherstellungskosten
Beim Bau eines Gebäudes fallen regelmäßig auch Aufwendungen für Erdarbeiten an. Zu den Erdarbeiten gehören vor allem die Abtragung, Lagerung, Einplanierung bzw. der Abtransport des Mutterbodens, der Aushub des Bodens für die Baugrube, seine Lagerung und ggf. sein Abtransport. Diese Aufwendungen gehören grds. nicht zu den Anschaffungskosten für den Grund und Boden, sondern zu den Herstellungskosten des Gebäudes und der Außenanlage. Denn die Erdarbeiten sind nicht durch den Erwerb des Eigentums am Grund und Boden, sondern durch die Errichtung des Gebäudes und der Außenanlage veranlaßt.
Im Urt. v. beschäftigt sich der BFH mit den Besonderheiten, die bei Hanggrundstücken existieren. Das Gericht vertritt grds. die Auffassung, daß Aufwendungen für die Abtragung und Begradigung eines Grundstücks in Hanglage zwecks Errichtung eines weiteren Betriebsgebäudes sowie eines Parkplatzes höhengleich mit bereits vorhandenen Betriebsgebäuden grds. Herstellungskosten für das Gebäude bzw. die Außenanlage darstellen und daher kein nachträglicher Aufwand für den Grund und Boden sind. Die Zuordnung der Kosten zu den Herstellungskosten des Gebäudes läßt sich jedoch nu...