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Finanzgericht Hamburg  Urteil v. - 6 K 70/20

Gesetze: EStG § 15 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 ; EStG § 15 Abs. 2 ; GewStG § 2

Bruchteilsgemeinschaft als Besitzgesellschaft bei einer Betriebsaufspaltung

Leitsatz

1. Eine Bruchteilsgemeinschaft kann Besitzgesellschaft sein.

2. Bei der Beteiligung von nicht beherrschten Personengesellschaften an dem Besitzunternehmen liegt keine personelle Verflechtung mit dem Betriebsunternehmen vor, wenn bei der Besitzgesellschaft umfassend das Einstimmigkeitsprinzip gilt. Haben sich die Gemeinschafter der Klägerin zu der Verwaltung des streitgegenständlichen Grundstücks zu einer BGB-Innengesellschaft zusammengetan, bei der der gesetzliche Regelfall des Einstimmigkeitsprinzips nach § 709 Abs. 1 BGB für alle Entscheidungen der Geschäftsführung gilt, liegt keine personelle Verflechtung vor.

3. Der Annahme einer BGB-Innengesellschaft steht nicht entgegen, dass die Gesellschafter sich nicht bewusst waren, eine BGB-Innengesellschaft gegründet zu haben. Der Vertrag über die Gründung einer BGB-Gesellschaft bedarf grundsätzlich keiner Schriftform und kann auch stillschweigend durch konkludentes Handeln geschlossen werden. Ob eine solche BGB-Innengesellschaft besteht, ist anhand von Indizien zu bestimmen.

Fundstelle(n):
DStRE 2023 S. 375 Nr. 6
GmbH-StB 2022 S. 220 Nr. 7
GAAAI-04553

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Finanzgericht Hamburg , Urteil v. 24.11.2021 - 6 K 70/20

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