Bruchteilsgemeinschaft
als Besitzgesellschaft bei einer Betriebsaufspaltung
Leitsatz
1. Eine Bruchteilsgemeinschaft
kann Besitzgesellschaft sein.
2. Bei der Beteiligung von
nicht beherrschten Personengesellschaften an dem Besitzunternehmen
liegt keine personelle Verflechtung mit dem Betriebsunternehmen
vor, wenn bei der Besitzgesellschaft umfassend das Einstimmigkeitsprinzip
gilt. Haben sich die Gemeinschafter der Klägerin zu der Verwaltung
des streitgegenständlichen Grundstücks zu einer BGB-Innengesellschaft
zusammengetan, bei der der gesetzliche Regelfall des Einstimmigkeitsprinzips
nach § 709 Abs. 1 BGB für alle Entscheidungen der Geschäftsführung
gilt, liegt keine personelle Verflechtung vor.
3. Der Annahme einer BGB-Innengesellschaft
steht nicht entgegen, dass die Gesellschafter sich nicht bewusst
waren, eine BGB-Innengesellschaft gegründet zu haben. Der Vertrag
über die Gründung einer BGB-Gesellschaft bedarf grundsätzlich keiner
Schriftform und kann auch stillschweigend durch konkludentes Handeln
geschlossen werden. Ob eine solche BGB-Innengesellschaft besteht,
ist anhand von Indizien zu bestimmen.
Fundstelle(n): DStRE 2023 S. 375 Nr. 6 GmbH-StB 2022 S. 220 Nr. 7 GAAAI-04553
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
Finanzgericht
Hamburg
, Urteil v. 24.11.2021 - 6 K 70/20
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.