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Finanzgericht Hamburg  Urteil v. - 4 K 120/18

Gesetze: TabStG § 32 Abs. 1 Satz 1 ; VerbrStSystRL Art. 9 Abs. 2 Satz 2 ; VerbrStSystRL Art. 33 Abs. 6 ; VerbrStSystRL Art. 34 Abs. 1 ; AEUV Art. 34 ; AEUV Art. 35; AEUV Art. 110 Abs. 1

Erstattung von Tabaksteuer bei Einlagerung von Tabakwaren, die außerhalb eines Steueraussetzungsverfahrens transportiert wurden, in ein Steuerlager in einem anderen Mitgliedstaat

Leitsatz

§ 32 Abs. 1 Satz 1 Var. 1 TabStG erfasst nur die Aufnahme in ein Steuerlager im Steuergebiet.

Die Erstattung von Tabaksteuer bei Einlagerung von Tabakwaren in ein Steuerlager in einem anderen Mitgliedstaat richtet sich nach § 32 Abs. 1 Satz 1 Var. 2 TabStG.

Die Beschränkung des Anwendungsbereichs von § 32 Abs. 1 Satz 1 Var. 1 TabStG auf Steuerlager im Steuergebiet verstößt nicht gegen die Diskriminierungsverbote gemäß Art. 9 Abs. 2 S. 2 VerbrStSystRL und Art. 110 Abs. 1 AEUV oder die Warenverkehrsfreiheit gemäß Art. 34, 35 AEUV.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
MAAAI-04551

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Finanzgericht Hamburg , Urteil v. 01.12.2021 - 4 K 120/18

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