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FG Münster  v. - 4 K 1512/15 F

Gesetze: UmwStG 2006 § 22 Abs. 2; AO § 163; UmwStG 2006 § 21

Umwandlung: Tausch

Einbringungsgewinn II nach Formwechsel

Leitsatz

1) Ein unmittelbar nach einem qualifizierten Tausch von GmbH-Anteilen i.S.v. § 21 Abs. 1 Satz 2 UmwStG 2006 erfolgter Formwechsel der GmbH in eine KG ist ein „schädliche” Veräußerung und löst einen Einbringungsgewinn II aus. Eine teleologische Reduktion des § 22 Abs. 2 Satz 1 UmwStG 2006 kommt nicht in Betracht.

2) Für die auf einen solchen Gewinn beruhende Steuer kommt eine abweichende Besteuerung aus Billigkeitsgründen nicht in Betracht.

Fundstelle(n):
BB 2022 S. 1777 Nr. 31
BB 2022 S. 2480 Nr. 43
DStR 2023 S. 8 Nr. 3
DStR 2023 S. 8 Nr. 3
GmbH-StB 2022 S. 217 Nr. 7
GmbHR 2021 S. 331 Nr. 6
KÖSDI 2022 S. 27717 Nr. 5
DAAAI-04541

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FG Münster v. 30.12.2021 - 4 K 1512/15 F

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