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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 14 K 2577/20 E

Gesetze: EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; EStG § 31 Satz 3

Nettolohnvereinbarung: Berücksichtigung der Abtretung von Kindergeldzahlungen an den Arbeitgeber als negative Einnahmen – Gleichstellung mit der Abtretung einer Steuererstattung, Rückzahlung von Arbeitslohn

Leitsatz

Kindergeldzahlungen, die im Rahmen einer Nettolohnvereinbarung an den Arbeitgeber abgetreten wurden, mindern als negative Einnahmen in gleicher Weise wie die Rückzahlung von Arbeitslohn aufgrund der Abtretung einer Steuererstattung den zu versteuernden Bruttoarbeitslohn des Berechtigten.

Fundstelle(n):
DStR-Aktuell 2022 S. 6 Nr. 41
DStRE 2022 S. 1367 Nr. 22
TAAAI-04540

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Finanzgericht Düsseldorf , Urteil v. 11.11.2021 - 14 K 2577/20 E

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