Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umsatzsteuer kompakt
Vorsteuerberichtigung bei Insolvenzanfechtung (FG)
Der Vorsteuerabzug für Einfuhrumsatzsteuer ist zu berichtigen, wenn die Einfuhrumsatzsteuer aufgrund einer Insolvenzanfechtung an die Insolvenzmasse zurückgezahlt wird.
Hintergrund: Nach § 17 Abs. 3 Satz 1 UStG ist ein Vorsteuerabzug für Einfuhrumsatzsteuer u.a. dann zu berichtigen, wenn die Einfuhrumsatzsteuer herabgesetzt, erlassen oder erstattet worden ist.
Sachverhalt: Die Klägerin, eine AG, ist eine operativ tätige Holdinggesellschaft. Für die Monate Januar und Februar 2019 entrichtete sie die ihr gegenüber vom Hauptzollamt festgesetzte Einfuhrumsatzsteuer und zog diese in gleicher Höhe als Vorsteuer im Rahmen ihrer Umsatzsteuervoranmeldungen ab. Im April 2019 wurde über das Vermögen der Klägerin das Insolvenzverfahren unter Anordnung der Eigenverwaltung eröffnet. Nach Anfechtung der Zahlung der Einfuhrumsatzsteuer durch den Sachwalter erstattete das Hauptzollamt die für Januar und Februar 2019 entrichteten Beträge im Oktober 2019 an die Insolvenzmasse.
Das Finanzamt kürzte daraufhin den Vorsteuerabzug für Oktober 2019 gegenüber der Klägerin. Hiergegen wandte die Klägerin ein, dass der Rechtsgrund für die Zahlung der ...