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Der „Digitale Finanzbericht (DiFin)“ als Teil der Digitalen Agenda der Bundesregierung
Der Digitale Finanzbericht (DiFin) ermöglicht es Ihnen und Ihrer Mandantschaft ertragsteuerliche Gewinnermittlungen – in Form eines Jahresabschlusses bzw. Einnahmen-Überschuss-Rechnung – durch elektronische Schnittstellennutzung (DiFin) unmittelbar an die Kreditwirtschaft zur Kreditvergabeprüfung zu übermitteln. Welche praktischen Besonderheiten dieser Teil der Digitalen Agenda der Bundesregierung in Ihrer praktischen Tätigkeit aufwirft, wird nachfolgend indikativ betrachtet.
Kernaussagen
Die Digitale Agenda der Bundesregierung sieht u. a. auch den „Digitalen Finanzbericht“ (DiFiN) vor, mit dem Gewinnermittlungen an die Kreditwirtschaft übermittelt werden können.
Die digitale Schnittstelle DiFin vereinfacht insbesondere eine Übermittlung der zur Kreditanfrage erforderlichen Unterlagen nach § 18 KWG.
Geplant ist ein weiterer technischer Ausbau der technischen Schnittstelle zur Übermittlung an die Kreditwirtschaft durch den sog. DiFin-Rückkanal.
Fazit
Die ursprüngliche Initialzündung dürfte bereits die Digitale Agenda der Bundesregierung (Legislaturperiode 2014 bis 2017) gegeben haben. Durch Einrichtung des Digitalen Finanzberichts (DiFin) können fortan nä...