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Anwendungsregelungen zu § 4j EStG
Das BMF hat sich im Zusammenhang mit § 4j EStG zu den nicht Nexus-konformen Präferenzregelungen in den VZ 2018, 2019 und 2020 geäußert (, NWB TAAAI-02920).
Hintergrund: Mit dem Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen vom (BGBl 2017 I S. 2074; BStBl 2017 I S. 1202) wurde § 4j EStG eingeführt. Die Regelung sieht nach Maßgabe des § 4j Abs. 3 EStG ein (anteiliges) Abzugsverbot für Aufwendungen aus der Rechteüberlassung vor, soweit die korrespondierenden Einnahmen des Gläubigers einer niedrigen Besteuerung im Rahmen einer Präferenzregelung unterliegen.
Entspricht diese Präferenzregelung jedoch dem sog. „Nexus-Approach“ der OECD, greift das (Teil-)Abzugsverbot insoweit nicht (§ 4j Abs. 1 Satz 4 EStG). Grundlage für die Untersuchung anhand des sog. Nexus-Ansatzes stellt das Kapitel 4 des Abschlussb...