Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umsatzsteuer | Besteuerung von Umsätzen einer Bäckerei mit Filialen in „Vorkassenzonen“ eines Supermarkts; Steuersatz
(1) Verkauft eine Bäckerei in Filialen, die sich teilweise in „Vorkassenzonen“ eines Supermarkts befinden, Speisen zum Verzehr vor Ort auf Mehrweggeschirr und mit Mehrwegbesteck, das es nach dem Verzehr der Speisen zurücknimmt und reinigt, führt sie damit (ebenso wie ein Partyservice) sonstige Leistungen aus, die vor Inkrafttreten des § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG dem Regelsteuersatz unterlagen. (2) Art. 6 Abs. 1 Sätze 1 und 3 MwSt-DVO sind auch in Besteuerungszeiträumen vor ihrem Inkrafttreten anwendbar, weil sie rückwirkend Begriffe klären, die sich bereits zuvor in der Richtlinie 77/388/EWG bzw. der Richtlinie 2006/112/EG befunden haben. (3) Eine Änderung der Richterbank steht der Anwendung des § 126a FGO nicht entgegen (Bezug: § 3 Abs. 1, § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG; § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG i. d. F. vom Art. 6 MwSt-DVO).
Der BFH hatte durch Beschluss vom - XI R 25/19 (n. v.) mit Einverständnis der Beteili...