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Körperschaftsteuer | Begriff der negativen Einkünfte nach § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 KStG und Auslegungsfragen zu § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder dürfen nach § 14 S. 156Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 KStG negative Einkünfte des Organträgers oder der Organgesellschaft bei der Besteuerung im Inland nicht berücksichtigt werden, soweit sie in einem ausländischen Staat im Rahmen der Besteuerung des Organträgers, der Organgesellschaft oder einer anderen Person berücksichtigt werden.
Der BFH hat im Urteil vom - I R 92/12, NWB LAAAG-39575, entschieden, dass der Begriff der negativen Einkünfte i. S. des § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 KStG wie folgt auszulegen ist (2. Leitsatz):
„Negative Einkünfte des Organträgers i. S. des § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 KStG liegen nur dann vor, wenn bei diesem nach der Zurechnung des Einkommens der Organgesellschaft ein Verlust verbleibt.“
Der BFH stützt seine Begründung darauf, dass der Gesetzgeber die Verlus...