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Einkommensteuer/Verfahrensrecht | Rückwirkendes Ereignis beim Realsplitting (BFH)
Die Stellung des Antrags auf Berücksichtigung der Unterhaltsleistungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG 2007 durch den Geber samt Einreichung der Zustimmungserklärung des Empfängers ist bereits das rückwirkende Ereignis i.S. des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Satz 2 AO, das zur Änderung der Einkommensteuerfestsetzung des Empfängers der Unterhaltsleistung nach § 22 Nr. 1a EStG 2007 führt. Auf die tatsächliche Anerkennung der Leistungen als Sonderausgaben beim Geber kommt es nicht an (; veröffentlicht am ).
Sacherhalt: Die Beteiligten streiten um die Berücksichtigung von Unterhaltszahlungen als sonstige Einkünfte gemäß § 22 Nr. 1a EStG bei der Ehefrau, der Klägerin: Die Klägerin wurde im September 2007 von ihrem Ehemann (E) geschieden. In einem zivilrechtlichen Vergleich über die Sche...