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NWB BB 3/2022 S. 68

Verträge: Umstellungen ab März 2022 notwendig

Verträge über regelmäßige Lieferungen von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen können von Unternehmen zwar noch über zwei Jahre abgeschlossen werden. Sie dürfen aber nicht mehr stillschweigend für ein Jahr verlängert werden. Kunden können einen Vertrag jederzeit unter Einhaltung einer monatlichen Frist kündigen. Die Regeln treten ab März 2022 in Kraft und gelten nicht für Versicherungen. Unternehmen müssen sich also auf die neue Rechtslage einstellen und ggf. ihre Verträge anpassen. Mehr zu diesem Thema lesen Sie online unter https://go.nwb.de/ec4j6.

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