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NWB BB 3/2022 S. 67

Grundsteuer: Zeitnah mit Vorbereitungen beginnen

Seit Jahresbeginn müssen Unternehmen und Privatpersonen Vorarbeiten für die neue Grundsteuer-Erhebung leisten. Bis Ende Oktober 2022 müssen Feststellungserklärungen zu den Immobilien elektronisch an das Finanzamt geliefert werden. Das hierfür notwendige Formular soll ab Juli 2022 zur Verfügung stehen. Benötigt werden u. a. Angaben zur Grundstücksart und -fläche, Bodenrichtwert, Wohnfläche, Baujahr und Miteigentumsanteil. Je nach Bundesland gibt es unterschiedliche Berechnungsmethoden, was Unternehmen mit Immobilien in mehreren Ländern vor besondere Herausforderungen stellt. Wer die Daten noch nicht kennt, sollte jetzt damit beginnen, sie zusammenzustellen.

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