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Corona-Hilfen | Anträge auf Neustarthilfe auch über prüfende Dritte
Seit dem kann die Neustarthilfe auch über einen prüfenden Dritten und nicht nur über einen Direktantrag beantragt werden. Diese Corona-Hilfe unterstützt Soloselbständige, unständig Beschäftigte sowie kurz befristete Beschäftigte in den darstellenden Künsten mit bis zu 4.500 € und Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften und Genossenschaften mit bis zu 18.000 €. Sie wird als Vorschuss für den Förderzeitraum Januar–März 2022 ausgezahlt.