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Arbeitsverhältnis | Beantragung eines Corona-Pendlerzuschusses
Die Rücksichtnahmepflicht der Arbeitgeberin kann es im Einzelfall gebieten, eine dem Ar- beitnehmer zugutekommende staatliche Zuwendung geltend zu machen. Diese Pflicht ist jedoch nicht verletzt, wenn rechtlich zweifelhaft ist, ob alle Voraussetzungen für die Auszahlung der Zuwendung erfüllt sind.
Die Arbeitgeberin war nicht verpflichtet, eine wegen der Corona-Pandemie eingeführte staatliche Zuwendung für Mehraufwendungen für Pendler aus Polen zu beantragen und auszuzahlen. Der Senat hat zugunsten der Arbeitgeberin maßgeblich darauf abgestellt, dass die für Pendlerzuschüsse seinerzeit geltenden Verwaltungsvorschriften erhebliche Unklarheiten zum möglichen Nachweis tatsächlicher Mehraufwendungen aufwiesen und die Arbeitgeberin deshalb von einer eigenen Haftungsgefahr a...