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Lexikon Lohnbüro 2022 vom

Anhang 9 Familienleistungsausgleich, Kindergeld, Freibeträge, Entlastungsbetrag

Neu im Juni

Steuerentlastungsgesetz 2022

Außerdem erhalten Familien grundsätzlich im Juli 2022 zusätzlich zum Kindergeld für jedes Kind einmalig einen Kinderbonus von 100 €. Bei der Einkommensteuer-Veranlagung wird der Kinderbonus allerdings in die Vergleichsrechnung zwischen den Freibeträgen für Kinder und dem Kindergeld einbezogen.

(Bundesrats-Drucksache 205/22 – Beschluss – vom )

Neu im Mai

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende auch im Jahr der Eheschließung und im Trennungsjahr

Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beträgt für das erste Kind 4008 € jährlich; für das zweite sowie jedes weitere Kind wird ein Erhöhungsbetrag von jeweils 240 € jährlich gewährt. Für jeden vollen Kalendermonat, in dem die gesetzlichen Voraussetzungen nicht vorliegen, ermäßigen sich diese Beträge um jeweils ein Zwölftel. Zu den Voraussetzungen im Einzelnen die Erläuterungen und Beispiele unter Nr. 15.

Abweichend von der bisherigen Verwaltungsauffassung hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass Steuerzahler, die im Kalenderjahr die Voraussetzungen für die Ehegattenbesteuerung (Zusammenveranlagung oder Einzelveranlagung) erfüllen, den Entlastungsbetrag und etwaige Erhöhungsbeträge für we...