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Das Ende der umsatzsteuerrechtlichen Organschaft?
Die umsatzsteuerrechtliche Organschaft soll in ihrem Kern der Verwaltungsvereinfachung dienen. Von diesem Ziel entfernt sich die Regelung jedoch seit Jahren zunehmend. Anstelle einer einfach handhabbaren Vorschrift entwickelt sich § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG immer mehr zu einem Problemfall, der die Finanzgerichte, Berater und Mandanten beschäftigt und belastet. So steht spätestens seit den EuGH-Urteilen zum Thema Personengesellschaften als Organgesellschaften fest, dass die deutsche Regelung nicht den Vorgaben in Art. 11 MwStSystRL entspricht.
Darüber hinaus ist derzeit ungeklärt, ob das im deutschen Recht geforderte Über- und Unterordnungsverhältnis von Organträger zu Organgesellschaft gegen das Unionsrecht verstößt. Und auch die Frage, wer Steuerschuldner im Rahmen einer umsatzsteuerrechtlichen Organschaft ist, hat der BFH in zwei Vorlageverfahren dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt. Hier hat der EuGH zu klären, ob das deutsche Recht zutreffend den Organträger als Steuerschuldner bestimmt oder ob nicht vielmehr der Organkreis einen eigenständigen Steuerpflichtigen bildet, der die Steuer schuldet. Eine Frage mit erheblicher Sprengkraft. Dies zeigt sich nicht zuletzt daran, dass der V. Sena...