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Lohn und Gehalt | Steuerfreie Zuschläge für berufliche Fahrten zur auswärtigen Arbeitsstelle
Die Steuerfreiheit von Zuschlägen des Arbeitgebers für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit nach § 3b EStG setzt nicht voraus, dass es sich bei der geleisteten Tätigkeit des Arbeitnehmers um eine konkret belastende Tätigkeit handelt. Die Steuerfreiheit ist daher auch insoweit zu gewähren, als der Arbeitnehmer an Fahrten zu einer auswärtigen Arbeitsstelle an einem Sonntag, Feiertag oder nachts teilnimmt.
Unbeachtlich ist hingegen, ob die geleistete Tätigkeit arbeitszeitrechtlich als Arbeitszeit i. S. von § 2 Abs. 1 Satz 1 ArbZG einzustufen ist.
Im [i]Fußballprofis fuhren am Sonntag mit dem Mannschaftsbus zu AuswärtsspielenStreitfall ging es um Fußballprofis, die sonntags mit dem Mannschaftsbus zu Auswärtsspielen reisten und für die Fahrtdauer Zuschläge für tatsächlich geleistete Sonntagsarbeit erhielten. Das Finanzamt war der Auffassung, dass die Fahrten im Mannschafts...