Prüfungsklassiker Rechnungswesen für Steuerfachangestellte
8. Aufl. 2022
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13. Immaterielle Vermögensgegenstände
13.1 Entgeltlich erworbene Software
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Steuerberaterkammern | Anzahl ausgewerteter Klausuren | Prüfungswahrscheinlichkeit | Erreichbare Punktzahl |
Verbund | 19 | 10,53 % | 4,0 - 6,0 |
NRW | 29 | 3,45 % | 9,0 |
Billy Gates kaufte Anfang Oktober eine Standardsoftware (Nutzungsdauer 3 Jahre) für 3.000 € zzgl. 19 % USt. Für den versicherten Versand wurden ihm zusätzlich 71,40 € inkl. 19 % USt in Rechnung gestellt. Ende Oktober zahlte Billy Gates den Gesamtrechnungsbetrag unter Abzug von 2 % Skonto auf die Standardsoftware per Überweisung.
Buchen Sie den Kauf, die Zahlung und die Abschreibung zum 31.12.
Kann Billy Gates für die Standardsoftware eine Sonderabschreibung gem. § 7g Abs. 5 EStG in Anspruch nehmen? Begründen Sie Ihre Antwort.
Lösung zu Aufgabe 1: Die teure Standardsoftware
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Sollkonto (SKR 04/SKR 03) | Betrag (Euro) | Habenkonto (SKR 04/SKR 03) | Betrag (Euro) | ||
0135/0027 | EDV-Software | 3.060,00 | 3310/1610 | VerbaLuL | 3.641,40 |
1400/1570 | VoSt | 581,40 |
Die Versandkosten i. H. v. 60,00 € zzgl. 11,40 € USt sind Anschaffungsnebenkosten i. S. d. § 255 Abs. 1 HGB und deshalb aktivierungspflichtig auf dem Konto 0135/0027 EDV- Software. Hier darf auf gar keinen Fall auf das Konto 5800/3800 BNK gebucht werden....