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Finanzgericht Rheinland-Pfalz  Urteil v. - 4 K 1762/19

Gesetze: ErbStG § 1 Abs. 1 Nr. 2 ; ErbStG § 2 Abs. 1 Nr. 1 lit. a ; AO § 8 ; AEUV Art. 343 ; Art. 13 Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union vom

Sonderregelung zum Wohnsitzbegriff für Bedienstete der Europäischen Union nach Art. 343 AEUV und dem in Bezug genommenen Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union vom - hier Art. 13

Leitsatz

Die in Art. 13 Abs. 1 Satz 1 des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union vorgesehene Wohnsitzfiktion setzt voraus, dass die Verlegung des tatsächlichen Wohnsitzes aus einem Mitgliedstaat der Union in das Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaates der Union allein im Zeitpunkt des Dienstantritts ausschließlich zur Ausübung der Amtstätigkeit im Dienst der Union erfolgt. Eine Veränderung der Motivation für die Wohnsitznahme ist hierauf ohne Auswirkung, solange der Beamte oder sonstige Bedienstete im Dienst der Union beschäftigt bleibt und der neue Wohnsitz im Hoheitsgebiet der Union einen räumlichen Bezug zu seiner Tätigkeitsstätte hat.

Fundstelle(n):
DStR-Aktuell 2022 S. 8 Nr. 28
DStRE 2022 S. 961 Nr. 16
IWB-Kurznachricht Nr. 8/2022 S. 292
JAAAI-04082

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz , Urteil v. 16.09.2021 - 4 K 1762/19

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