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FG Köln Urteil v. - 2 K 681/18 EFG 2022 S. 355 Nr. 5

Gesetze: AEUV Art. 63; GG Art. 3 Abs. 1; KStG § 27 Abs. 8 Satz 4

Körperschaftsteuer

Antragsfrist des § 27 Abs. 8 Satz 4 KStG verstößt nicht gegen Europarecht

Leitsatz

Die Antragsfrist gemäß § 27 Abs. 8 Satz 4 KStG zur Feststellung einer Einlagenrückgewähr durch eine Körperschaft oder Personenvereinigung, die in einem anderen Mitgliedstaat der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegt, verstößt weder gegen Europarecht noch gegen den allgemeinen Gleichheitssatz.

Fundstelle(n):
DStRE 2023 S. 442 Nr. 7
EFG 2022 S. 355 Nr. 5
GmbH-StB 2022 S. 117 Nr. 4
SAAAI-04079

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FG Köln, Urteil v. 17.11.2021 - 2 K 681/18

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