§ 23 EStG Besteuerung von Spekulationsgewinnen (privaten Veräußerungsgewinnen) aus Wertpapiergeschäften
Mit Beschluss vom IX B 16/03 – hat der Bundesfinanzhof (BFH) Aussetzung der Vollziehung hinsichtlich von Steuernachforderungen aufgrund von Spekulationsgeschäften (privaten Veräußerungsgeschäften) mit Wertpapieren gewährt. Der BFH hat wegen struktureller Vollzugshindernisse betreffend der Durchsetzung des Steueranspruchs ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. B EStG 1997 (entspricht § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG n. F.); hieraus folgen auch ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Steuerbescheids.
In gleichgelagerten Rechtsbehelfsverfahren kann künftig gemäß § 361 AO Aussetzung der Vollziehung gewährt werden (vgl. auch das IV D 2 – S 0338 – 53/03 –. Die Bezugsverfügung ist damit überholt.
In der Bezugsverfügung bittet die OFD Hannover einen Hinweis auf diese Verfügung anzubringen.
OFD
Hannover v. - S 2256
– 74 – StO 223
S 2256
– 78 – StH 215
Fundstelle(n):
EAAAA-81325