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Steuern mobil Nr. 3 vom

Track 11 | Bergbauschäden: Schadenersatz führt nicht zu Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung

Die Zahlung eines Bergbauunternehmens zum Ersatz von Bergbauschäden an einer vermieteten Immobilie, zählt nach einem erfreulichen Urteil des Bundesfinanzhofs zur Vermögenssphäre. Die Ersatzleistung führt nicht zu Einnahmen gem. § 21 EStG, soweit sie nicht nachweislich dazu dient, bei diesen Einkünften geltend gemachte Werbungskosten zu ersetzen. Lässt sich nicht aufklären, für welchen Aufwand das Bergbauunternehmen Ersatz geleistet hat, geht dies zu Lasten des Finanzamts.

Eine gute Nachricht gibt es für Vermieter, die von einem Bergbauunternehmen eine Zahlung zum Ersatz von Bergbauschäden erhalten haben.

Der Bundesfinanzhof hat entschieden: Bei einer zum Privatvermögen gehörenden, vermieteten Immobilie ist die Zahlung eines Bergbauunternehmens als Ersatz für bergbaubedingte reparable Schäden der Vermögenssphäre zuzuordnen. Ebenso wie die Immobilie selbst. Die Ersatzleistung führt daher nicht zu Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Etwas anderes gilt nur, soweit sie nachweislich dazu dient, Werbungskosten zu ersetzen, die bei diesen Einkünften geltend gemacht worden sind.

Das hören betroffene Vermieter natürlich gerne. Aber es kommt noch besser. Der IX. ...

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