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Steuern mobil Nr. 3 vom

Track 32 | Vermietungs-GbR: Darlehen zwischen Gesellschafter und vermögensverwaltender Personengesellschaft

Gewährt der Gesellschafter seiner vermögensverwaltenden Gesellschaft (z. B. einer Vermietungs-GbR) ein Darlehen, stellt sich die Frage, wie die gezahlten Zinsen auf Ebene der Gesellschaft und die erhaltenen Zinsen beim Gesellschafter ertragsteuerlich zu erfassen sind. Laut FG München ist das Darlehensverhältnis nicht anzuerkennen, soweit der Gesellschafter an der Gesellschaft beteiligt ist. Das letzte Wort hat der Bundesfinanzhof.

Bei dem nächsten schwebenden Verfahren geht es um ein Darlehensverhältnis zwischen einem Gesellschafter und seiner vermögensverwaltenden Personengesellschaft. Der Ausgang des Verfahrens ist vor allem für die Gesellschafter einer Vermietungs-GbR von Bedeutung.

Gewährt der Gesellschafter seiner vermögensverwaltenden Gesellschaft ein Darlehen, stellt sich die Frage: Wie sind die gezahlten Zinsen auf der Ebene der Gesellschaft und die erhaltenen Zinsen beim Gesellschafter ertragsteuerlich zu erfassen?

Ein steueroptimales Ergebnis wäre, wenn der gesamte Zinsbetrag auf der Ebene der vermögensverwaltenden Gesellschaft als Werbungskosten einzuordnen und den Gesellschaftern im Rahmen der gesonderten und einheitlichen Feststellung der...

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