Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Mißbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten durch Einschaltung der Ehefrau als Zwischenvermieterin zur Erlangung des Vorsteuerabzugs
Einen Mißbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten nimmt der für die Umsatzsteuer zuständige V. Senat des BFH in Fällen, in denen die Ehefrau als Erwerberin/Bauherrin eines Hauses auftritt, welches sie an ihren Ehemann vermietet und hierbei für die Umsatzsteuerpflicht der Vermietungsumsätze optiert, im Hinblick auf den Vorsteuerabzug stets dann an, wenn die Ehefrau die laufenden Aufwendungen für das Grundstück und den Kapitaldienst nicht aus der Miete und aus ihren sonstigen eigenen Einkünften decken kann und deshalb auf zusätzliche Zuwendungen ihres Ehemannes in nicht unwesentlichem Umfang angewiesen ist.
Im Streitfall hatte die Ehefrau eines Arztes zur Renovierung eines von ihr drei Jahre zuvor erworbenen Mehrfamilienhauses Kredite über insgesamt 700 000 DM aufgenommen und diese neben Grundpfandrechten und einer Lebensversicherung durch eine Bürgschaft des Ehemanns besichert. Die im Erdgeschoß des Gebäudes befindlichen Praxisräume vermietete sie an ihren als Arzt nicht vorsteuerabzugsberechtigten Ehegatten und verzichtete gegenüber dem Finanzamt auf die Umsatzsteuerbefreiung hierfür. Jährlichen Mieteinnahmen in der Größenordnung von 30 000 DM...