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SV-Status | Liquidator einer GmbH ohne Beteiligung am Gesellschaftskapital
Ein Liquidator, der nicht am Gesellschaftskapital beteiligt ist, steht grds. in einem Beschäftigungsverhältnis zu der GmbH.
Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung gilt im Rahmen der sozialversicherungsrechtlichen Statusbeurteilung der Grundsatz der Nachrangigkeit des Anstellungsvertrags im Verhältnis zum gesellschaftsrechtlichen Organverhältnis, aus dem folgt, dass, wenn aufseiten eines Geschäftsführers die eine abhängige Beschäftigung ausschließende Rechtsmacht gesellschaftsvertraglich eingeräumt ist, auch gegenläufige Merkmale wie ein arbeitnehmertypischer Inhalt des Geschäftsführer-Dienstvertrags sowie das Fehlen eines Unternehmerrisikos und einer eigenen Betriebsstätte nicht zur Annahme einer Beschäftigung führen können. Dies muss nach Ansicht des Senats auch in umgekehrter ...