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Einkommensteuer | Kein Veräußerungsgeschäft bei Vermietung einzelner Räume eines privat genutzten Gebäudes an einzelnen Tagen
Der Gewinn aus der Veräußerung von selbstgenutztem Wohneigentum ist nach dem Urteil des auch dann nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG in vollem Umfang von der Besteuerung ausgenommen, wenn in den Jahren vor der Veräußerung wiederkehrend einzelne Räume des Gebäudes lediglich an einzelnen Tagen (konkret zwischen 12 und 25 Tagen pro Jahr) an Messegäste vermietet wurden (Az. beim BFH: IX R 20/21).