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Trauerspiel Wettbewerbsverbot
Ohne Zweifel: Die mit dem Steuerrecht Befaßten - insbes. die steuerberatend Tätigen - erwartet ein ”heißer” Herbst. Das Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms und insbes. das Standortsicherungsgesetz (weitere Gesetzesänderungen sind in Vorbereitung) führen zu zahlreichen Steuerrechtsänderungen. Die weitere Veränderung und Spreizung der Steuersätze bei den Ertragsteuern (53 v. H. ESt-Satz allgemein, 47 v. H. Höchststeuersatz für gewerbliche Einkünfte, 45 v. H. KSt-Satz für thesauriertes und 30 v. H. für ausgeschüttetes Einkommen) ab 1994 erfordern das Überdenken der bestehenden Unternehmensformen und allerlei Gestaltungsüberlegungen zum Jahreswechsel. Überdies soll das BVerfG noch in 1993 über die Einheitsbewertung des Grundvermögens entscheiden. Erwartet wird eine drastische Anhebung der Einheitswerte, was einen Beratungsboom für vorweggenommene Erbregelungen über Immobilien auslösen dürfte. Außerdem laufen am 31. 12. 1993 wichtige Übergangsregelungen der FinVerw aus, z. B. die Übergangsfristen für den Vollzug von vorweggenommenen Erbfolgen und Erbauseinandersetzungen nach ”altem Recht”, die Frist für die steuerunschädliche ...