NWB Nr. 6 vom Seite 345

Steuerliche Hilfsmaßnahmen

Reinhild Foitzik | Verantw. Redakteurin | nwb-redaktion@nwb.de

Der Entwurf eines Vierten Corona-Steuerhilfegesetzes ist da

Ende letzten Jahres kamen sie wie am laufenden Band – die fristverlängernden Schreiben des BMF und der Länder für die steuerlichen Corona- und Hochwasserhilfen. Diese Flut an Schreiben zeigt nur eins: Wir sind noch mitten drin in der Corona-Krise und auch die Auswirkungen der Hochwasserkatastrophe vom vergangenen Juli sind noch längst nicht überwunden. Korn gibt daher auf einen aktuellen Überblick über die fortgeschriebenen steuerlichen Hilfsmaßnahmen und ihre jeweiligen Fristverlängerungen. Dabei geht er auch schon auf die angedachten Steuererleichterungen des Vierten Corona-Steuerhilfegesetzes ein, dessen Referentenentwurf Anfang des Monats veröffentlicht wurde. Helfen will der Steuergesetzgeber mit einer Verbesserung der Möglichkeiten der Verlustverrechnung und einer – allerdings innerhalb der Ampel-Koalition nicht unumstrittenen – Verlängerung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sowie der steuerlichen Investitionsfristen; aber auch mit einem steuerfreien Corona-Bonus für Pflegekräfte und einer Verlängerung der Homeoffice-Pauschale, der Steuerbefreiung der Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld und der Frist zur Abgabe von Steuererklärungen 2020 in beratenen Fällen. Und es soll schnell gehen, der Kabinettbeschluss ist schon für den 16. Februar geplant.

Ein „Steuerhilfegesetz“ ganz anderer Art ist schon vor zwei Jahren, im Januar 2020 in Kraft getreten – das Forschungszulagengesetz. Es regelt die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung und soll insbesondere kleinere und mittelgroße Unternehmen motivieren, vermehrt in diesen Bereichen zu investieren. Als junges Instrument hat die steuerliche Forschungsförderung in der praktischen Anwendung allerdings einige Fragen aufgeworfen und auch schon Anpassungen erfahren. Das Ende November letzten Jahres vom BMF veröffentlichte Anwendungsschreiben zum Forschungszulagengesetz, das Lange/Lechner auf vorstellen, enthält nunmehr ausführliche Informationen und Klarstellungen insbesondere zur Definition von FuE-Vorhaben, zu rechtlich-organisatorischen Fragestellungen sowie zu den Dokumentationserfordernissen.

Eine steuerliche Lenkungsmaßnahme des JStG 2020 ist der Hintergrund des Beitrags von Stiegler zum CFD-Handel auf . Um das Investitionsvolumen in spekulative Finanzprodukte zu senken, erfolgte mit diesem Gesetz eine Verschärfung der steuerlichen Verrechnungsmöglichkeiten von Termingeschäftsverlusten. Davon betroffen sind auch CFD, sog. Contracts for Differences. Daher überlegen aktuell viele Trader, ihre Handelsaktivitäten über eine hierfür errichtete GmbH abzuwickeln. Stiegler gibt einen Überblick über die steuerliche Behandlung und Gewinnermittlung eines typischen CFD-Handelsszenarios im Privat- bzw. Betriebsvermögen.

Beste Grüße

Reinhild Foitzik

Fundstelle(n):
NWB 2021 Seite 345
CAAAI-03740