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Kurzfristige Liquiditätssicherung durch gespaltene Gewinnverwendung
Interessante Gestaltungsmöglichkeit der temporären Innenfinanzierung
Die inkongruente Gewinnausschüttung ist in der Praxis gut bekannt. Dagegen ist die gespaltene Gewinnverwendung bzw. -ausschüttung erst kürzlich durch ein Urteil des BFH in den Fokus gerückt. Hierbei handelt es sich um eine interessante Form der temporären Innenfinanzierung, die im Folgenden kurz vorgestellt wird.
Die gespaltene Gewinnverwendung ermöglicht es, den Anteil eines Gesellschafters am Gewinn in der GmbH in einer besonderen, gesellschafterbezogenen Gewinnrücklage zu belassen und erst in späteren Jahren an diesen auszuschütten, um die Liquiditätsbelastung zu steuern. „Der zunächst entstehende Effekt der „zeitlich disquotalen“ Gewinnausschüttung wird bei einer späteren inkongruenten Ausschüttung aus der gesellschafterbezogenen Gewinnrücklage ggf. ganz oder teilweise ausgeglichen.“, so der BFH in seiner Entscheidung vom – VIII R 25/19.