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STFAN Nr. 2 vom Seite 25

Aktive latente Steuern

Dipl.-Kfm. (FH) Udo Cremer

Fallbeispiel

Die GmbH handelt mit Maschinenteilen. Am bestellt sie beim Großhändler Maschinenteile für 10.000 € zzgl. 19 % USt, die am geliefert werden. Zum ist der Verkaufspreis für diese Maschinenteile auf 8.000 € zzgl. 19 % USt gesunken. Noch vor Bilanzaufstellung konnte die GmbH alle Maschinenteile für 8.000 € zzgl. 19 % veräußern.

Einführung

Bestehen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen Differenzen, die zunächst im Gegensatz zum steuerrechtlichen Gewinn zu einem niedrigeren handelsrechtlichen Ergebnis führen und sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen (sog. temporäre Differenzen), so kann eine sich daraus ergebende Steuerentlastung als aktive latente Steuern in der Handelsbilanz angesetzt werden. Dabei ist eine Verrechnung mit passiven latenten Steuern zulässig (§ 274 Abs. 1 HGB). Sind körperschaft- oder gewerbesteuerliche Verlustvorträge vorhanden, die aufgrund einer unternehmensinternen Prognose innerhalb der nächsten fünf Jahre mit zukünftigen Gewinnen verrechenbar sind, müssen diese bei der Ermittlung des Abgrenzungsbetrags für die aktiven latenten Steuern berück...