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Editorial
Liebe Leserin, lieber Leser,
ohne das amtlich geführte Grundbuch wüsste man nicht offiziell, wer die Eigentümer von Grundstücken und Immobilen sind. Außerdem ist ein Grundbucheintrag erforderlich, wenn ein Grundstück oder eine Immobilie den Eigentümer wechselt oder ein Gläubigerwechsel stattfindet. Insofern erteilt das Grundbuch verbindlich Auskunft über die Geschichte und Gegenwart von Grundstücken. Susanne Kowalski liefert Ihnen viele Informationen rund um den Aufbau des öffentlichen Registers, die Grundbuchordnung, Grundbucheinträge, das Einsichtsrecht etc.
Haben Sie sich vorgenommen, in diesem Jahr achtsamer mit sich umzugehen? Aber was bedeutet das genau? Und wie können wir Achtsamkeit lernen bzw. trainieren? Im Beitrag von Ute Lomb erfahren Sie, wie Sie stärker im Hier und Jetzt leben und die Augenblicke bewusster wahrnehmen können. Dazu gibt es ein interessantes Video auf mein.kiehl.de.
Das Wissenstraining von Inga Feik beinhaltet in dieser Ausgabe eine Probeklausur im Bereich Fristen. Viel Erfolg!!
Herzliche Grüße
Ihre