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Zurechnung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung bei treuhänderischen Beteiligungen
Im Anschluß an das Unterbeteiligungsurteil vom , in dem der BFH für den Fall einer Unterbeteiligung an einem Gesellschaftsanteil einer GbR entschieden hat, daß der Unterbeteiligte keine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt, hat der für eine treuhänderische Beteiligung an einem Immobilienfonds in der Rechtsform einer GbR entschieden, daß nur der den Tatbestand der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung verwirklicht, der Träger der Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag ist und der die rechtliche oder tatsächliche Macht hat, eines der in § 21 Abs. 1 EStG genannten Wirtschaftsgüter anderen entgeltlich auf Zeit zur Nutzung zu überlassen.
Der BFH hatte bisher grds. denjenigen als Träger der Rechte und Pflichten aus einem Mietvertrag angesehen, der zivilrechtlich Vermieter war und daher den Gesellschaftern einer GbR die Einkünfte nur dann zugerechnet, wenn die Gesellschaft Vertragspartner des Mietvertrages war bzw. einem Nießbraucher, wenn die nach Bestellung des Nießbrauchs geschlossenen Mietverträge in seinem Namen abgeschlossen wurden. Im oben zitierten Unterbeteiligungsurteil verneinte der BFH die Zurechnung von Ein...