IWB Nr. 3 vom Seite 1

Mehr Briefkästen als Fenster

Nils Henrik Feddersen | Verantw. Redakteur | iwb-redaktion@nwb.de

[i]Neue Initiative zur Bekämpfung des Missbrauchs von Briefkasten- bzw. MantelgesellschaftenWieder einmal Briefkastenfirmen! Jeder weiß, dass es sie gibt. Jeder weiß, dass mit einer PO Box am richtigen Ort auch missbräuchlich Steuern gespart werden. Über das Volumen der hinterzogenen Steuern gibt es die wildesten Spekulationen. Die Hartnäckigkeit, mit der sich das Europäische Parlament dieser Missbräuche annimmt, ist erstaunlich. Nun wurde eine neue Runde eingeläutet. Am hat die EU-Kommission einen Entwurf für eine „Unshell“-Richtlinie veröffentlicht. Die Initiative läuft unter dem Begriff ATAD 3. Damit will sie die Türen der Bürokomplexe einrennen, die für ihre Bürofläche und Fensterzahl auf merkwürdige Mengen von Firmenschildern kommen. Die Richtlinie „soll Vorschriften schaffen, um Missbrauch von Briefkastenfirmen zu unangemessenen Steuerzwecken zu verhindern“. So weit so gut.

[i]EU-Kommission, Richtlinienvorschlag v. 22.12.2021 unter https://go.nwb.de/w3objDie ATAD 3 sieht einen zweistufigen Substanztest für alle in der EU ansässigen Unternehmen – unabhängig von ihrer Rechtsform – vor, wenn sie benannte „mobile“ und überwiegend passive Einkünfte mit grenzüberschreitendem Bezug haben. Wie dieser Test, der etwaige Gegennachweis einer Mindestsubstanz und die Sanktionen für Nicht-Konformität ausgestaltet sein sollen, stellen Bärsch/Barbu/Schneider ab übersichtlich dar.

[i]Anwendung ab Anfang 2024 geplant, aber „Roll-back“ von zwei JahrenNeben dem regelmäßigen Aufwand für Unternehmen, wird dies auch die Finanzverwaltung umfangreich beschäftigen, zumal ein Informationsaustausch über betroffene Unternehmen zwischen den Fisci der EU-Mitgliedstaaten erfolgen soll. Die „Betroffenheit“ ist unabhängig davon, ob am Ende eine Einstufung als Briefkastenfirma steht oder nicht. Die neuen Regelungen sollen bis zum in nationales Recht umgesetzt werden und wären grds. ab Anfang 2024 anzuwenden. Allerdings sollen sich einige Substanzanforderungen bereits auf die beiden Vorjahre beziehen, d. h. schon auf 2022.

Nachsatz: Voraussetzung ist natürlich die Verabschiedung der Richtlinie mit Zustimmung aller 27 Mitgliedstaaten. Es ist kein Geheimnis, dass Unternehmensmäntel nicht nur in sehr sonnigen Karibik-Destinationen ausgegeben werden, sondern auch in West- und Südeuropa. Da dieser Richtlinienvorschlag auf Fälle in der EU beschränkt ist, hat die EU-Kommission bereits angekündigt, 2022 noch eine weitere Initiative zu starten, die Gestaltungen mit außereuropäischen Briefkastenfirmen zum Ziel hat.

[i]DEMPE-Konzept der OECD in das Außensteuergesetz überführtWeitaus weniger politisch aufgeladen ist das DEMPE-Konzept im neuen § 1 Abs. 3c AStG. Aber auch bei der Einkunftsabgrenzung im Zusammenhang mit der Übertragung oder der Überlassung von immateriellen Werten im Konzern stellen sich in der Praxis eine Menge Fragen. Antworten zur Neuregelung finden Sie bei Retzer/Tempelmann ab .

Ich wünsche Ihnen viel Spaß mit dieser Ausgabe

Nils Henrik Feddersen

Fundstelle(n):
IWB 3 / 2022 Seite 1
NWB JAAAI-03499