Seminarkosten als vorweggenommene Betriebsausgaben
Leitsatz
1. Der für den Abzug von Seminarkosten als vorweggenommene Betriebsausgaben erforderliche hinreichende Zusammenhang zwischen
den Aufwendungen und der in einem mehrjährigen zeitlichen Abstand aufgenommenen Tätigkeit als selbständiger IT-Berater fehlt,
wenn weder der zuvor gefasste endgültige Entschluss zur Aufnahme einer solchen Beratungstätigkeit festgestellt werden kann
noch eine inhaltliche Ausrichtung der Seminare auf die spezifischen Bedürfnisse der IT-Beratung erkennbar ist.
2. Eine solche inhaltliche Ausrichtung ist bei Seminaren, die nicht auf einen bestimmten Teilnehmerkreis mit vergleichbaren
Anforderungen und Aufgaben zugeschnittene Börsenanlage- und Persönlichkeitsbildungsstrategien vermitteln sollen, zu verneinen.
Fundstelle(n): DStR 2022 S. 6 Nr. 45 DStRE 2022 S. 1412 Nr. 23 EFG 2022 S. 319 Nr. 5 HAAAI-03478
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Finanzgericht Düsseldorf
, Urteil v. 15.12.2021 - 10 K 2085/17 E
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